Beitragsordnung

Verein / Beitragsordnung

Die Beitragsordnung bestimmt die Höhe der Beiträge sowie Ort, Zeitpunkt und Art der Zahlung.

Die Beiträge sind entsprechend der Formen der Mitgliedschaft abgestuft. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Die Beiträge sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Sie sind mittels SEPA-Basis-Last­schrift  jährlich zu begleichen. Es erfolgt keine Rech­nungsstellung. Jedes Mitglied oder dessen gesetzlicher Vertreter ist für die pünktliche Beitragszahlung selbst verantwortlich. Im Falle einer Rücklastschrift fällt neben den entstandenen Bankkosten zusätzlich eine Mahngebühr von Euro 5.- an.
Nach zwei SEPA-Basis-Lastschriften wird satzungsgemäß verfahren.

Der jährliche Beitrag wird jeweils zum 15.03. des Jahres, beginnend mit dem 15.03.2014 eingezogen. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende / Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag.

Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Eintrittsmonats und hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Der Eintritt in den Verein ist nur zum Januar oder zum Juli des laufenden Geschäftsjahres möglich. Der Jahresbeitrag halbiert sich im ersten Geschäftsjahr, sofern der Eintritt zum Juli erfolgt. Der Übergang in eine andere Beitragsgruppe wegen Erreichung von Altersgrenzen erfolgt jeweils am Ende des laufenden Geschäftsjahres.
Bei Ummeldung einer Einzel- in eine Familienmitgliedschaft wird der zusätzliche Beitrag anteilig des Geschäftsjahres fällig.

Der jährliche Beitrag beträgt ab 2020:
a) Euro   75,- für ausübende und unterstützende Mitglieder
b) Euro 110,- für Familien
c) Euro   36,- für Rentner
d) Euro   55,- für Kinder und Jugendliche (Studenten bis max. 27 Jahre)
e) Euro 100,- für juristische Personen

Kinder und Jugendliche gelten als solche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, mit Ausnahme einer nachgewiesenen, bestehenden Ausbildung oder eines Studiums bis längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Jugendliche, die bisher im Familienbeitrag geführt wurden, verbleiben entsprechend Punkt 7.

Beitragsermäßigung beanspruchende Mit­glieder müssen bis zum 30.11. d. J. selb­ständig, schriftlich die Anspruchsgründe geltend machen, d.h. bspw. eine Immatriku­lations- oder Ausbildungsbescheinigung an die Adresse des Radfahrervereins senden. Unterbleibt die Information, erfolgt die Einstufung in die höhere Bei­tragskategorie automatisch. Ehrenmitglie­der sind beitragsfrei.

Für Mitglieder über 18 Jahre mit eigenem Einkommen findet der Familienbeitrag keine Anwendung, auch wenn sie im Haus­halt von weiteren Mitgliedern leben. Dies gilt nicht für Ehepartner.

Mitglieder, die kein eigenes Einkommen ha­ben oder deren wirtschaftliche Lage un­günstig ist, können vom Kassierer nach Rücksprache mit dem Vorstand auf Antrag Ermäßigung oder Be­freiung von der Beitragszahlung erhalten. Die Beitragsvergünstigung kann nur auf schriftlichen Antrag gewährt werden und gilt für das laufende Jahr.

Der Vorstand kann auf Antrag Stundung oder sonstige Zahlungser­leichterungen genehmigen.

Bei Beantragung einer Rennlizenz wird ein Eigenanteil von Euro 10,- fällig. Werden in der Saison, in der die Lizenz gilt, nicht mindestens 5 Rennen gefahren, so ist die gesamte Lizenzgebühr zu entrichten.

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur zum 31.12. eines Jahres erfolgen und hat schriftlich an die Adresse des Radfahrervereins zu erfolgen. Die Kün­digung muss spätestens zum 30.11. erfolgt sein (Datum des Poststempels). Der Austritt aus dem Radfahrerverein ist frühestens zum 31.12. des dem Eintrittsjahr folgenden Jahres möglich.

Der Vorstand kann auf Antrag des Kassierers Mitglieder vom Trainings- und Rennbetrieb ausschließen, wenn sie mit der Beitragszahlung mehr als drei Monate im Rückstand sind.

Dudenhofen, 15.03.2013
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